Häufige Fragen zum Kirchenaustritt

Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um den Kirchenaustritt – einfach erklärt.

Was kostet der Kirchenaustritt? +
Die Kosten variieren je nach Bundesland zwischen 0€ und 60€. In Berlin und Brandenburg ist der Austritt kostenlos. In den meisten anderen Bundesländern liegen die Gebühren zwischen 20€ und 35€. → Alle Kosten nach Bundesland
Welche Dokumente brauche ich? +
Du brauchst nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Eine Taufbescheinigung oder andere kirchliche Dokumente sind nicht erforderlich.
Muss ich einen Grund angeben? +
Nein, du musst keinen Grund angeben. Der Kirchenaustritt ist dein gutes Recht und bedarf keiner Begründung oder Rechtfertigung.
Ab wann muss ich keine Kirchensteuer mehr zahlen? +
Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel zum Ende des Monats, in dem du ausgetreten bist. Ab dem Folgemonat zahlst du keine Kirchensteuer mehr.
Kann ich nach dem Austritt noch kirchlich heiraten? +
Eine kirchliche Trauung ist nach dem Austritt grundsätzlich nicht mehr möglich. Standesamtliche Hochzeiten sind davon nicht betroffen.
Erfährt mein Arbeitgeber von meinem Kirchenaustritt? +
Dein Arbeitgeber erfährt nur indirekt davon: Das Finanzamt teilt ihm mit, dass keine Kirchensteuer mehr abzuführen ist. Den Grund erfährt er nicht, und es steht ihm auch keine Nachfrage zu.
Kann ich online aus der Kirche austreten? +
Ein vollständig digitaler Kirchenaustritt ist rechtlich nicht möglich. Du musst persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht erscheinen. Alternativ kannst du einen Notar beauftragen. → Warnung vor Fake-Anbietern
Wie lange dauert der Kirchenaustritt? +
Der eigentliche Termin beim Amt dauert nur etwa 10-15 Minuten. Die Wartezeit auf einen Termin kann je nach Stadt zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen betragen.
Bekomme ich eine Bescheinigung? +
Ja, du erhältst eine offizielle Austrittsbescheinigung. Diese solltest du gut aufbewahren, da sie als Nachweis dienen kann, z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel.
Kann ich später wieder eintreten? +
Ja, ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Du wendest dich dafür direkt an die Kirchengemeinde. Bei der katholischen Kirche ist ein Gespräch mit dem Pfarrer erforderlich.
Was passiert mit meiner Taufe? +
Die Taufe bleibt aus Sicht der Kirche gültig – sie kann nicht rückgängig gemacht werden. Der Austritt beendet nur die Mitgliedschaft in der Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Können meine Kinder noch getauft werden? +
Das hängt von der Kirchengemeinde ab. Oft ist eine Taufe möglich, wenn der andere Elternteil noch Kirchenmitglied ist oder Paten gefunden werden, die Mitglied sind.

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