Kirchenaustritt in Deutschland

Kosten, Ablauf und zuständige Behörden – alles was du wissen musst, um die Kirchensteuer zu sparen.

Ein vollständiger "Online-Kirchenaustritt" ist rechtlich nicht möglich. Seiten die das versprechen, verkaufen nur nutzlose Formulare. Mehr dazu

Kirchensteuer-Rechner

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Selbst zum Amt gehen

0–60 €

Termin beim Standesamt oder Amtsgericht. Personalausweis mitnehmen, Formular unterschreiben, fertig.

Über einen Notar

ab 60 €

Notartermin statt Amtsbesuch. Der Notar beglaubigt deine Unterschrift und reicht die Unterlagen ein.

Ablauf in 4 Schritten

Behörde finden

Je nach Bundesland: Standesamt, Amtsgericht oder Bürgeramt. Zur Übersicht

Termin vereinbaren

Online oder telefonisch. In Großstädten oft 1–4 Wochen Wartezeit.

Persönlich erscheinen

Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Austrittserklärung vor Ort unterschreiben.

Bescheinigung erhalten

Du bekommst eine Austrittsbestätigung. Das Finanzamt wird automatisch informiert.

Kosten nach Bundesland

BundeslandKostenBehörde
Berlin0 €Amtsgericht
Brandenburg0 €Amtsgericht
Bremen0–5,50 €Standesamt
NRW30 €Amtsgericht
Bayern25–35 €Standesamt
Baden-Württemberg10–60 €Standesamt
Alle 16 Bundesländer →

Häufige Fragen

Wann endet die Kirchensteuerpflicht?
Je nach Bundesland: Mit Erklärung des Austritts oder zum Ende des Monats. Die Kirchensteuer wird ab dem Folgemonat nicht mehr abgezogen.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Der Austritt ist dein Recht nach Artikel 4 Grundgesetz. Du musst keine Begründung nennen.
Was passiert mit Taufe und Trauung?
Die Taufe bleibt bestehen. Eine kirchliche Trauung oder Beerdigung ist nach dem Austritt in der Regel nicht mehr möglich.
Kann ich für meine Kinder austreten?
Für Kinder unter 12 Jahren ja. Zwischen 12 und 14 Jahren braucht es die Zustimmung des Kindes. Ab 14 entscheidet das Kind selbst.
Gibt es Gebührenbefreiung?
Bei Bezug von Sozialleistungen kann die Gebühr auf Antrag erlassen werden. Einfach bei der Behörde nachfragen.

Keine Zeit für den Amtsbesuch?

Mit einem Notar-Service sparst du dir den Behördengang – Notartermin statt Amt.

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