Kirchenaustritt in Deutschland
Kosten, Ablauf und zuständige Behörden – alles was du wissen musst, um die Kirchensteuer zu sparen.
Ein vollständiger "Online-Kirchenaustritt" ist rechtlich nicht möglich.
Seiten die das versprechen, verkaufen nur nutzlose Formulare.
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Ablauf in 4 Schritten
Behörde finden
Je nach Bundesland: Standesamt, Amtsgericht oder Bürgeramt. Zur Übersicht
Termin vereinbaren
Online oder telefonisch. In Großstädten oft 1–4 Wochen Wartezeit.
Persönlich erscheinen
Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Austrittserklärung vor Ort unterschreiben.
Bescheinigung erhalten
Du bekommst eine Austrittsbestätigung. Das Finanzamt wird automatisch informiert.
Kosten nach Bundesland
| Bundesland | Kosten | Behörde |
|---|---|---|
| Berlin | 0 € | Amtsgericht |
| Brandenburg | 0 € | Amtsgericht |
| Bremen | 0–5,50 € | Standesamt |
| NRW | 30 € | Amtsgericht |
| Bayern | 25–35 € | Standesamt |
| Baden-Württemberg | 10–60 € | Standesamt |
Häufige Fragen
Wann endet die Kirchensteuerpflicht?
Je nach Bundesland: Mit Erklärung des Austritts oder zum Ende des Monats. Die Kirchensteuer wird ab dem Folgemonat nicht mehr abgezogen.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Der Austritt ist dein Recht nach Artikel 4 Grundgesetz. Du musst keine Begründung nennen.
Was passiert mit Taufe und Trauung?
Die Taufe bleibt bestehen. Eine kirchliche Trauung oder Beerdigung ist nach dem Austritt in der Regel nicht mehr möglich.
Kann ich für meine Kinder austreten?
Für Kinder unter 12 Jahren ja. Zwischen 12 und 14 Jahren braucht es die Zustimmung des Kindes. Ab 14 entscheidet das Kind selbst.
Gibt es Gebührenbefreiung?
Bei Bezug von Sozialleistungen kann die Gebühr auf Antrag erlassen werden. Einfach bei der Behörde nachfragen.
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